Paypal ändert AGB: Das Sollten Nutzer Jetzt Wissen

Am 6. Mai 2022 nimmt Paypal Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen vor. Diese betreffen vor allem den NFT-Handel und das Beschwerdemanagement.


Der Zahlungsdienstleister Paypal führt am 6. Mai 2022 Änderungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein. Diese betreffen überwiegend den Handel mit NFTs und den Umgang mit Beschwerden.

Änderungen bei NFTs
Paypal deckt über die neuen AGB in Zukunft nur eingeschränkt den Handel mit NFTs durch seinen Käuferschutz ab. Bei NFTs (Non-Fungible Token) handelt es sich um einzigartige, digitale Objekte, die nicht ersetzbar oder kopierbar sind.

Mit dem in den neuen AGB erklärten Käuferschutz, deckt Paypal „bestimmte nicht ersetzbare Token (NFT) mit einem Transaktionsbetrag von mehr als 10.000 USD“ nicht mehr ab. Die meisten anderen NFTs, deren Wert unter 10.000 US-Dollar liegt, werden laut Paypal auch weiterhin vom Käuferschutz erfasst. Um vom Käuferschutz für NFTs zu profitieren, müssen Verkäufer jedoch nachweisen, dass der immaterielle Artikel oder die Dienstleistung bereitgestellt wurde und der Käufer die Ware erhalten oder von der Dienstleistung profitiert hat.

Besseres Beschwerdemanagement
Eine weitere Änderung in den Paypal-AGB betrifft das Beschwerdemanagement. Hier will der Zahlungsdienst in Zukunft „weitere Informationen zu Kundenbeschwerden aufnehmen“. Auf diese Weise will das Unternehmen die Abläufe bei einer Beschwerde verbessern und Kunden gezielter helfen. Welche zusätzlichen Informationen Paypal im Fall einer Beschwerde künftig aufnehmen will, ist jedoch noch unklar.

Neuer Abschnitt für Geschäftskontoinhaber
Am 6. Mai nimmt Paypal außerdem einen neuen Abschnitt für Geschäftskontoinhaber in seine AGB auf. In diesem neuen Abschnitt stellt Paypal klar, dass Verbindlichkeiten seitens Paypal den Verwaltungs- und Abschreibungsbefugnissen einer Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde unterliegen können. Zur Aufnahme dieser Formulierung ist Paypal eigenen Angaben zufolge verpflichtet, damit staatliche Stellen Finanzinstitute wie Paypal nicht retten müssen, wenn sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Personenbezogene Daten und Spenden
Aus den AGB werden weiterhin Verweise auf Ebay entfernt, die nicht mehr gelten. Paypal erweitert zudem die Datenschutzerklärung. Hier finden sich dann in der neuen Version Informationen, wie Paypal personenbezogene Daten von Nutzern erhebt und verwendet, die kein Paypal-Konto haben.

Die Nutzungsbedingungen werden außerdem um die Möglichkeit für eingetragene gemeinnützige Organisationen erweitert, die ihnen vom Paypal Giving Fund Ireland aus Spenden von Nutzern aus Irland oder anderen Ländern gewährt werden. Paypal will außerdem einige Informationen umsortieren. Auf diese Weise sollen die AGB mehr Übersichtlichkeit bieten und Details an den Stellen zu finden sein, wo Nutzer üblicherweise nach ihnen suchen würden.

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